Verordnungen werden nur von Ärzten ausgestellt. Meistens handelt es sich dabei um die Hausärzte, Kinderärzte, Neurologen, Kieferorthopäden und in eingen Fällen auch um die
Zahnärzte.
Zu beachten ist dabei, dass man 28 Tage (in dringenden Fällen nur 14 Tage) nach der Ausstellung der Verordnung hat um die Therapie zu beginnen. Das Quartal wird dabei nicht
berücksichtigt. Sollte die Zeit überschritten sein, kann man sich eine neue Verordnung ausstellen lassen.